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Information des Gewerbeamtes zum Gaststättengesetz des Landes Sachsen-Anhalt
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
anhängende Information bezüglich der Beantragung und Ausstellung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis nach § 2 Abs. 2 Gaststättengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (GastG LSA) unseres Gewerbeamtes für Sie zur Kenntnis und Beachtung.
Symbol | Beschreibung | Größe |
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Information zur vorübergehenden Gaststättenerlaubnis.pdf.pdf |
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